Task Force Menschenhandel: Österreich im Kampf gegen illegale Ausbeutung

Die Verletzung der Menschenrechte sowie das Nichtbeachten der Menschenwürde sind im Menschenhandel gang und gebe. Politische Vereinigungen wie die Europäische Union versuchen, dieser Ausbeutung auf nationaler und internationaler Ebene mit Gesetzen und Verordnungen Einhalt zu gebieten, während Non-Profit-Organisationen wie Hope for the Future Betroffenen mithilfe von Unterkunfts-, Informations- oder auch Weiterbildungsangeboten zu einer besseren Zukunft verhelfen versuchen. Auch in einigen Ländern selbst gibt es nationale Aktionspläne zur Bekämpfung des Menschenhandels. Wer in Österreich dafür verantwortlich ist? Die Task Force Menschenhandel.

GEMEINSAM IM KAMPF GEGEN MENSCHENHANDEL

Menschenhandel existiert überall auf der Welt und ist auch in Österreich zu finden. Durch seine zentrale Lage in Europa wird Österreich verstärkt als Transit- aber auch Zielland genutzt. Obwohl beinahe alle Formen des Menschenhandels österreichweit vorkommen, sind es doch die sexuelle Ausbeutung, der Kinderhandel sowie die Arbeitsausbeutung, welche hier besonders häufig anzutreffen sind. Die Betroffenen werden zumeist aus ärmeren europäischen Ländern und Drittstaaten durch unterschiedliche Methoden unter falschen Versprechen in die Ausbeutungsverhältnisse gelockt. 

Im Kampf gegen den Menschenhandel greift Österreich auf eine Reihe an internationaler Rechtsinstrumente zurück. Mit dem VN-Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, sowie dem VN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, aber auch dem Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels, sind rechtliche Grundlagen für die Strafverfolgung von Menschenhändlern gegeben. Auch die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer, sowie die EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels, helfen den Mitgliedsstaaten anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen den Opferschutz im eigenen Land zu verbessern.

In Österreich wurde zudem die Task Force Menschenhandel ins Leben gerufen, welche sich auf Maßnahmen zur nationalen Koordination, der Prävention, dem Opferschutz, sowie der Strafverfolgung im Bereich des Menschenhandels fokussiert. Im November 2004 vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gegründet, erarbeiten die Mitarbeitenden der Task Force unter anderem mit Nichtregierungsorganisationen sowie Forschungseinrichtungen Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels. Ziel ist es, durch die Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung dieser den Menschenhandel in Österreich erfolgreich zu bekämpfen und den Betroffenen bestmögliche Unterstützung zu bieten. 

NEUN BUNDESLÄNDER, EINE TASK FORCE

Die Task Force Menschenhandel setzt sich aus allen relevanten Bundesministerien, den jeweiligen Regierungsstellen, den Bundesländern, Sozialpartnern sowie Nichtregierungsorganisationen mit Spezialisierung auf Menschenhandel zusammen. Durch die bundesländerübergreifenden Mitgliedschaften wird eine landesweit einheitliche Planung und Umsetzung der nationalen Aktionspläne gewährleistet. Die Mithilfe von Nichtregierungsorganisationen soll eine effektivere Anpassung der Lösungsansätze an den Bedürfnissen der Betroffenen garantieren. Fakt ist aber, dass weder Organisationen wie Herzwerk, Solwodi, Footprint oder Hope for the Future tatsächlich eingebunden sind. Denn diese werden nur einmal im Jahr – bei der letzten Sitzung vor Weihnachten – eingeladen, um Anliegen vorzubringen und anzumerken. Insofern wäre eine aktivere Rolle von Nichtregierungsorganisationen in der Task Force Menschenhandel wünschenswert, damit die Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels gemeinsam geplant und so effektiv wie möglich umgesetzt werden können.

Die Task Force Menschenhandel ist in mehrere Arbeitsgruppen aufgeteilt, welche sich auf den Bereich Kinderhandel, Prostitution oder Arbeitsausbeutung konzentrieren und geeigneten Maßnahmen für den speziellen Arbeitsbereich entwickeln. Neben der Erstellung und Umsetzung von nationalen Aktionsplänen, befindet sich auch die Berichterstattung an die amtierende Bundesregierung, den Nationalrat sowie die EU-Kommission im Aufgabenbereich der Task Force. Als Ansprechpartner für internationale Organisationen, Regierungen und natürlich die Europäische Union wird zur Orientierung und Überprüfung der durchgeführten Aktivitäten in regelmäßigen Abständen ein Bericht verfasst und veröffentlicht. Basierend auf diesen Berichten wird auch über die Fortführung der jeweiligen Arbeitsgruppen entschieden. Erweisen sich konkrete Aufgaben und Aktionen als nützlich, bleibt die Arbeitsgruppe in der Task Force bestehen und unterstützt Österreich weiter beim Kampf gegen den Menschenhandel.

IN DEN HÄNDEN DER REGIERUNG.

Die enge Zusammenarbeit der Task Force mit den Bundesländern und den spezialisierten Nichtregierungsorganisationen sowie Forschungseinrichtungen, resultiert in einer Konzentrierung von unterschiedlicher Expertise. Anhand dieser kann im österreichischen Raum die Strafverfolgung von Menschenhändlern verbessert und verstärkt werden. Auch auf internationaler Ebene ist die Bekämpfung des Menschenhandels durch enge und intensive Kooperationen mit ausländischen, sowie länderübergreifenden Organisationen gewährleistet. Hierbei gilt: Der Erfolg der Task Force beziehungsweise der Zusammenarbeit, sowie die Effizienz der dort entwickelten Aktionspläne und Maßnahmen, liegt zum Großteil an dem zur Verfügung gestellten Geldmitteln der Regierung. Je mehr Geld diese für den Kampf gegen den Menschenhandel bereitgestellt bekommen, umso effektiver und besser kann dieser vonstattengehen.