Mann steht im Verdacht wiederholter sexueller Ausbeutung

Ein in Österreich lebender Deutscher soll eine Minderjährige aus Norwegen zur Prostitution genötigt haben. Es soll noch weitere Opfer geben. Gegen den 34-jährigen Mann läuft seit August ein Gerichtsverfahren.

Sollten sich die einschlägigen Zeitungsberichte bewahrheiten, dann ist ausgehend von Österreich ein Verbrechen begangen worden, das man in abseitigen Kriminalfilmen erwarten würde. Einem in Österreich ansässigen 34-jährigen Deutschen, Marcel F., wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine psychisch kranke Norwegerin im Alter von 16 Jahren sexuell ausgebeutet zu haben. Der Angeklagte und sein mutmaßliches Opfer hatten sich laut Medien im Jahr 2016 über ein Online-Computerspiel kennengelernt.

DER ANGEKLAGTE NUTZTE DIE PSYCHISCHE LABILITÄT DES MÄDCHENS AUS

Das erst 16-jährige Mädchen befand sich in jener Zeit in psychiatrischer Behandlung. Nachdem der Deutsche die junge Frau im April 2017 im norwegischen Stavanger besucht und, wie es gemäß Staatsanwaltschaft heißt, unter Ausnutzung ihres labilen psychischen Zustands, verführt hatte, nahm die Minderjährige Reißaus. Sie begleitete den Angeklagten daraufhin nach Wien. Später reisten sie in die Steiermark und nach Kroatien weiter, wo Marcel F. diverse Wohnungen über Airbnb mietete und die junge Frau in diesen gefangen hielt.

DIE JUNGE FRAU SOLL ZU VIELFACHEN SEX-TREFFEN GEZWUNGEN WORDEN SEIN

Das norwegische Mädchen soll vom Angeklagten schließlich gezwungen worden sein, ihren Körper zu verkaufen – in Hotels, Autos und den Wohnungen etlicher Freier. Insgesamt musste sie laut Medienberichten „30 bis 60 Sex-Treffen“ über sich ergehen lassen. Das Geld für ihre sexuellen Dienste behielt der Angeklagte für sich ein, das Mädchen bekam nichts.

DAS NORWEGISCHE MÄDCHEN WAR OFFENBAR NICHT DAS EINZIGE OPFER

Regte sich in der jungen Frau Widerstand, wurde sie von ihrem Peiniger gedemütigt und geschlagen.Er drohte ihr sogar an, sie zu töten. Nach langen Monaten der Gefangenschaft und Prostituierung gelang es der Norwegerin im November 2018 schließlich aus den Fängen des Angeklagten zu entkommen. Wenig später wurde sie von ihrer Mutter aus Slowenien nach Norwegen gebracht. Nach ihrer Flucht soll Marcel F. eine junge Ukrainerin, die als Au-Pair im niederösterreichischen Bisamberg tätig gewesen war, auf ähnliche Weise missbraucht und ausgebeutet haben.

DER ANGEKLAGTE STREITET DIE VORWÜRFE GEGEN IHN DEZIDIERT AB

Bei der Gerichtsverhandlung bestritten er und sein Verteidiger Roland Friis  die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft kategorisch, darunter Menschenhandel, grenzüberschreitender Prostitutionshandel, Zuhälterei, fortgeführte Gewaltausübung und schwere Nötigung. Das norwegische Mädchen habe sich ihm freiwillig angeschlossen, sie hätte „viele Probleme“ gehabt, weshalb sie „von zu Hause weg wollte“. Dass die junge Frau Anfang 2019 Strafanzeige gegen ihn einbrachte, führt der Angeklagte auf ihre Eifersucht zurück. Sie habe sich wegen einer anderen Frau, mit der er ebenfalls eine Liaison gehabt hätte, „vernachlässigt“ gefühlt. Seit ihrem „plötzlichen Verschwinden“ verbreite sie „Unwahrheiten“ über ihn, so der Angeklagte.

DAS MUTMASSLICHE OPFER WIRD IM SEPTEMBER VERNOMMEN

Die inzwischen 22-jährige norwegische Frau wurde im Rahmen des Gerichtsprozesses bisher noch nicht einvernommen. Ihr Wohnort konnte erst nach Einschaltung der EU-Justizbehörde Eurojust  ausfindig gemacht werden. Sie soll beim nächsten Verhandlungstermin am 8. September per Videoschaltung zu Wort kommen. Auch das andere mutmaßliche Opfer von Marcel F. soll vernommen werden.

VERTEIDIGUNG: DIE ANSCHULDIGUNGEN SIND ALLESAMT UNWAHR

Nicht abgestritten wird vom Angeklagten einzig der Vorwurf des Betrugs. So habe er im Internet unter anderem „teure Gegenstände“ verkauft, die er letztlich nicht ausgeliefert habe. Marcel F. dazu: “Das stimmt und dafür bekenne ich mich auch schuldig”. Die Vorwürfe der jungen Norwegerin indes seien erlogen. Verteidiger Friis: „Ihre Anschuldigungen seien „definitiv nicht wahr“. Sein Mandant habe ihr gegenüber weder Gewalt ausgeübt, noch habe er sie zu etwas gezwungen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Wir werden über den Fortgang des Prozesses weiter berichten.