Millionen Menschen nutzen täglich Social Media, um ihre Erinnerungen zu posten und am Leben anderer teilzuhaben. Viele Mütter laden gerne die Schnappschüsse ihrer Kinder hoch, da sie die Erinnerungen mit Verwandten und Freunden teilen wollen. Jedoch bewegen sich in sozialen Netzwerken auch Personen, die den Kindern schaden können. Viele scheinbar harmlose Kinderfotos werden im sexuellen Sinne betrachtet und verbreitet.
Influencer-Mamas und ihre Kinder

Nicht nur Privatpersonen teilen die Erinnerungen mit ihren Verwandten und Freunden. Mittlerweile gibt es einen großen Influencer-Markt, in dem Mütter bzw. Eltern involviert sind. Die Kinder werden für den Social Media Auftritt gezeigt, Produkte werden beworben und das scheinbar perfekte Familienleben wird teils intensiv und detailliert gezeigt. Die Kinder wachsen unter den Augen Fremder auf und müssen mit den Folgen zurechtkommen. Stets unter Beobachtung stehen, sich verstellen müssen und keine Privatsphäre haben kann sich negativ auf die Psyche der Kinder und Jugendlichen auswirken. Oft werden die Kinder selbst zu Influencern und sind dadurch noch größeren Gefahren und Risiken ausgesetzt.
Welche Gefahren entstehen dabei?
Durch Social Media erhalten Pädokriminelle genügend Informationen, die ihre Straftaten ermöglichen beziehungsweise erleichtern. Zum Beispiel können sie so den Standort oder häufig besuchte Orte der Kinder ausfindig machen. Kriminelle Personen finden leicht heraus, wo sich der Kindergarten oder die Schule oder sogar das Zuhause des Kindes befinden. Oft reicht schon ein Hinweis im Hintergrund, zum Beispiel auf einem Paket oder einem Schild.
Pädokriminelle Personen:
Personen, die verschiedene Arten sexueller Gewalt an Kindern verüben. Dazu gehören sexueller Missbrauch, Stalking, Kinderhandel, Prostitution und das Anfertigen oder Konsumieren von Medien, die sexuelle Gewalt gegen Kinder zeigen.
Wie können Sie Ihre Kinder schützen?
Am besten schützen Sie Ihre Kinder, in dem Sie sie gar nicht erst posten.
1. Möchten Sie das trotzdem tun, dann sollten Sie unbedingt vermeiden, das Gesicht des Kindes zu zeigen. Es ist auch möglich, das Gesicht zu verpixeln oder einen Smiley darüber zu legen, zum Beispiel mithilfe der App „Picsart“. Sie sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass solche Maßnahmen durch KI relativ leicht wieder entfernt werden können.
2. Instagram ermöglicht folgende Profileinstellungen: Das Profil können Sie auf privat stellen; auf diese Weise können nur die Personen, die dem Profil folgen und akzeptiert wurden, die Posts sehen. Für Instagram-Storys können Sie „enge Freunde“ festlegen. Nur die ausgewählten Profile sehen dann die Beiträge. Akzeptieren Sie wenn möglich nur die Profile, die Sie kennen, und achten Sie auf die Beiträge. Welche Fotos hat die Person hochgeladen? Sehen diese echt oder KI-generiert aus? Wie viele Follower hat sie? Auch auf Facebook gibt es Möglichkeiten, den Zugriff auf Ihre Beiträge zu kontrollieren.
3. Versuchen Sie so wenige Informationen wie möglich preiszugeben. Name und Geburtsdatum Ihrer Kinder gehören nicht auf Social Media. Verwenden Sie zum Beispiel Spitznamen.
Achten Sie auf Schilder, Gebäude, Personen usw. im Hintergrund. Geben Sie wenn möglich nicht zu viel über die Vorlieben ihres Kindes preis, denn auch dies kann den Tätern helfen, ihre kriminellen Handlungen zu begehen.
3. Auch Verwandte und Freunde sollten darüber aufgeklärt werden, welche Risiken es gibt und wie sie die Privatsphäre Ihrer Kinder schützen können.
Welche Arten von Fotos sollten Sie besser nicht posten?
Viele Momentaufnahmen scheinen harmlos zu sein, können aber dennoch von Kriminellen als sexuell betrachtet werden.
- Fotos von Ihren Kindern in der Badewanne, im Schwimmbad, im Badeanzug, Nacktaufnahmen…
- Fotos von Ihren Kindern mit verschmierten Gesichtern, am Töpfchen, schlafend in einer Ecke, mit Eis am Stiel, oder mit einem Lollipop…
Hinweis: Viele NutzerInnen wissen nicht, dass durch das Posten die Inhaltsrechte auf die Plattformbetreiber übergehen. Diese können die geposteten Inhalte kostenlos verwenden und auch an Dritte weitergeben.
Das Recht auf Privatsphäre und Anonymität
„Kinder besitzen wie alle anderen Menschen in Österreich Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise das Recht auf das eigene Bild, das Recht auf Privatsphäre und auch das Recht auf Anonymität. Sollten diese Rechte durch die Veröffentlichung von Fotos berührt werden, so bedarf es der Zustimmung des Kindes, sofern dieses über die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit verfügt, um die Folgen einer Veröffentlichung abzuschätzen. Diese Fähigkeit ist meist ab dem 14. Lebensjahr gegeben.“
(Quelle: https://www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Kinderfotos-in-Social-Media.html )
Zusammenfassend kann man feststellen, dass Sie Ihre Erinnerungen durchaus auf Social Media hochladen können. Sie sollten jedoch stets wachsam sein und die Fotos vorher gründlich überprüfen sowie Ihre Privatsphäre-Einstellungen anpassen. Fragen Sie Ihre Kinder, ob sie einverstanden sind. Achten Sie auf mögliche (negative) Reaktionen auf Ihre Beiträge. Außerdem sind analoge Fotoalben oder digitale Bilderrahmen gute Alternativen.
Quellen:
https://www.onlinesicherheit.gv.at/Services/News/Kinderfotos-in-Social-Media.html
https://unicef.at/news/kinderfotos-im-netz-sharenting/
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