“Rache-Pornos”: Unfreiwillig nackt im Netz 

Das Internet hat vieles in unserem Leben einfacher gemacht, keine Frage – wir sind vernetzter denn je, alle erdenkbaren Informationen sind quasi nur einen Klick weit entfernt, und auch persönliche Beziehungen werden zunehmend online gepflegt. Doch leider hat das World Wide Web auch seine Schattenseiten: Immer häufiger landen Nacktfotos oder Sexvideos, die im Rahmen einer Beziehung entstanden sind, nach einer Trennung im Netz. Was einst nur für die Augen des Geliebten bestimmt war, wird plötzlich für alle frei zugänglich – ein Albtraum für die Betroffenen. 

In diesem Artikel beleuchten wir, was genau sogenannte “Rache-Pornos” sind, wie sie rechtlich in Österreich geahndet werden und welche Schritte man als Betroffene:r unternehmen kann, um sich gegen diese Art des digitalen Missbrauchs zu schützen.

Der Begriff „Rache-Porno“ (eng. „Revenge Porn“) beschreibt die nicht-einvernehmliche Veröffentlichung oder Verbreitung von intimen Fotos oder Videos, die Betroffene nackt oder bei diversen sexuellen Handlungen zeigen. Häufig stammen die Täter:innen aus dem eigenen Umfeld des Opfers. Oft handelt es sich hierbei um ehemalige Partner:innen, die aus Rache nach einem Streit oder einer Trennung die Aufnahmen in sozialen Netzwerken, auf Pornoseiten oder über Instant-Messaging-Dienste wie WhatsApp, verbreiten. 

Besonders gefährlich für die Betroffenen wird es, wenn die Fotos und Videos mit deren Klarnamen oder anderen persönlichen Daten wie beispielsweise Wohnadresse, Arbeitsplatz oder Telefonnummer veröffentlicht werden. 

Rache-Pornos können jedoch auch unabhängig von romantischen Beziehungen entstehen. Einige Täter:innen hacken sich geziehlt in Smartphones oder Laptops, um private Fotos und Videos von nichtsahnenden Opfern zu erbeuten. Zudem ermöglicht der Einsatz künstlicher Intelligenz die Erstellung sogenannter “Deepfakes”. Hierbei handelt es sich um gefälschte, täuschend echt wirkende Bild-. Audio, oder auch Videoaufnahmen. Dadurch kann im Grunde jede:r ein Opfer von Rache-Pornos werden, ohne sich jemals vor der Kamera ausgezogen zu haben. 

Laut einer Studie der Monash University in Melbourne werden Frauen unverhältnismäßig oft zu Opfern von Rache-Pornos. Demzufolge soll in Australien jede fünfte Frau im Alter zwischen 18 und 45 Jahren schon einmal in ihrem Leben von Rache-Pornos betroffen worden sein. 

Die Auswirkungen sind gravierend: Die Opfer erleben Erniedrigung, Scham, Angst und in manchen Fällen sogar sozialen Ausschluss. Viele geben sich selbst die Schuld, ziehen sich zurück und vermeiden soziale Kontakte. Häufig entwickeln die Opfer psychische Probleme, wie Angststörungen, Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS). Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu selbstverletzendem Verhalten oder Selbstmordgedanken führen. Besonders gefährdet sind Minderjährige, die sich aus Angst vor Bestrafung oder Schuldzuweisungen oft nicht trauen, sich Eltern oder anderen Vertrauenspersonen anzuvertrauen.

Zwar gibt es in Österreich noch keinen eigenen Strafbestand für Rache-Pornos, doch dennoch kann die Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Erlaubnis mehrere Straftatbestände erfüllen. 

Laut Saferinternet.at, einer Initiative des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) in Zusammenarbeit mit dem Verband der Internet Service Providers Austria (ISPA), stellt die Verbreitung solcher Aufnahmen einen klaren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar.

Opfer können sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen stützen: Dazu gehört etwa der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 7 MedienG) sowie das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG). Wurden Tonaufnahmen ohne Einwilligung veröffentlicht, greift zusätzlich das Recht am eigenen Wort. Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt hier zur Anwendung, da das unerlaubte Veröffentlichen intimer Inhalte als unrechtmäßige Verarbeitung persönlicher Daten gilt.

Besonders schwerwiegend ist die Situation, wenn Minderjährige betroffen sind. In solchen Fällen greift § 207a StGB, das Verbot der Verbreitung sexualisierter Darstellungen Minderjähriger. Zudem können Straftatbestände wie Cybermobbing (§ 107c StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB) relevant werden, wenn es um die Verbreitung solcher Aufnahmen geht.

In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen. Spezialisierte Anwält:innen für Persönlichkeitsrechte im Internet, insbesondere für Fälle von Rachepornos und dem Recht am eigenen Bild, können die individuelle Lage umfassend beurteilen und geeignete rechtliche Schritte einleiten.

Wenn man einen Rache-Porno von sich findet, darf man das – auch wenn es schwer fällt – auf keinen Fall ignorieren. Laut CyberGhost sollte man stattdessen: 

1. Beweise sichern:

Der erste Schritt besteht darin, Beweise zu sichern. Mache Screenshots von den veröffentlichten Bildern und Videos und speichere alle Links zu Websites oder Social-Media-Profilen, auf denen die Bilder verbreitet wurden. Auch jegliche Kommunikation mit den Täter:innen, etwa über Messenger-Dienste, Mail, Social Media etc., sollte sorgfältig dokumentiert werden. 

2. Inhalte entfernen lassen:

Wende dich an die Betreiber der betroffenen Webseiten oder sozialen Netzwerke und fordere die unverzügliche Löschung der Aufnahmen. Viele Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok bieten spezielle Meldefunktionen für derartige Fälle.

3. Hilfe suchen:

Niemand sollte diese traumatische Erfahrung allein durchstehen müssen. Es gibt spezialisierte Anwält:innen, die Erfahrung im Umgang mit Rache-Porno-Fällen haben und dir rechtlichen Rat geben können. Zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

4. Rechtliche Schritte einleiten:

Nachdem alle Beweise gesichert sind, solltest du Anzeige erstatten. Am besten geschieht dies in Absprache mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

5. Therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen:

Rache-Pornos können schwerwiegende emotionale und psychische Folgen haben. Es ist daher ratsam, die eigenen Gefühle nicht zu verdrängen und therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um das Erlebte zu verarbeiten.

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