Opferschutz – Unterstützung und Rechte von Schutzbedürftigen

Egal, ob Kind, Frau oder Mann – jeder Mensch hat einen Anspruch auf den Schutz der eigenen Rechte. Unabhängig von Geschlecht, Rasse und Herkunft – kein Opfer einer Straftat muss die Folgen alleine bewältigen. Denn jede betroffene Person hat ein Recht auf Information, Hilfe und Unterstützung. Die Grenzen zwischen Legalität und Kriminalität zum Schutz der Opfer werden von den gesetzlichen Regelungen des Staates bzw. der EU gezogen. Das Schenken von Aufmerksamkeit, Hilfestellungen und Begleitung auf dem weiteren Weg wird in die Obhut von Betreuungseinrichtungen gegeben. Diese füllen die staatlichen Versorgungs- sowie Unterstützungslücken beim Opferschutz auf, indem sie Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten zur Seite stehen.

OPFERSCHUTZ IN ÖSTERREICH

Der Begriff Opfer bezeichnet eine geschädigte Person, deren Rechte verletzt worden sind. Die Verletzung der Rechte wird in drei Bereichen unterschieden. Spricht man von der körperlichen Verletzung, werden unter anderem Körperverletzung, gefährliche Drohungen sowie Beeinträchtigung der sexuellen Integrität oder Selbstbestimmung darunter verstanden. Bei der ideellen Verletzung handelt es sich z.B. um Beleidigung oder Urheberrechtsverletzung. Eine Verletzung der Rechte materieller Natur inkludiert beispielsweise Diebstahl oder Sachbeschädigung.

In Österreich werden viele Rechtsverletzungen nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch zivilrechtlich geregelt. Des Weiteren gibt es auch das Verbrechensopfergesetz, welches eine wichtige gesetzliche Richtlinie für den Opferschutz ist. In Bezug auf den Opferschutz von Betroffenen des Menschenhandels ist das geltende Verbrechensopfergesetz von Interesse. In diesem Gesetz sind die Ansprüche von Opfern einer Straftat zu finden. Voraussetzung für die Anspruchsberechtigung ist, dass die Verbrechensopfer StaatsbürgerInnen der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sind und der Tatausgang nicht durch die geschädigte Person selbst herbeigeführt wurde. Erst wenn eine vorsätzliche Straftat, welche mit mindestens einem halben Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird, zu Gesundheitsschäden bei dem Opfer führt, kann die Rechtsverletzung mit dem Verbrechensopfergesetz geregelt werden. Nichtsdestotrotz hat jede geschädigte Person ein Recht auf Hilfeleistung, sei es juristische oder auch psychosoziale Beratung.

IM DICKICHT DER GESETZE

Nicht nur auf nationaler Ebene wird daran gearbeitet, mit Gesetzen den Opfern mehr Schutz und Unterstützung zuzusichern, denn auf internationaler Ebene reguliert die Europäische Union mittels länderübergreifender Regelungen, dass den Betroffenen von Straftaten in den EU-Mitgliedstaaten Unterstützung zu Teil wird. Die wichtigste Regulierung für die Opferschutzpolitik der EU ist die Opferschutzrichtlinie. Anhand dieser wird jedem Opfer das Recht auf Information, Unterstützung und Schutz zugesprochen. Die Richtlinie schreibt zudem ein respektvolles, diskriminierungsfreies Verhalten gegenüber den Opfern vor. Außerdem wird dadurch sichergestellt, dass Betroffenen von Straftaten Zugang zu Opferunterstützung bekommen und mehrere Verfahrensrechte erhalten.

Für Opfer von Terrorismus oder Menschenhandel sowie Kinder, welche sexuell ausgebeutet wurden, sind zusätzliche und spezifische EU-Rechtsvorschriften für deren Schutz und Unterstützung erlassen worden. Wie auch bei Opfern anderer Straftaten, ist die Unterstützung, Betreuung und Schutz dieser bestimmten Opfergruppen oberste Priorität. Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer gibt diesen Opfergruppen zusätzlichen Schutz. Mit der speziellen Vorschrift soll unter anderem sichergestellt werden, dass sich die Opfer dem Einfluss der Menschenhändler entziehen können und eine Erholung von den traumatischen Erlebnissen mit dementsprechenden Betreuungs- und Schutzressourcen gewährleistet ist. Für die kommenden Jahre plant die EU die Entwicklung einer neuen Strategie zum Schutz von Opfern und Stärkung der Opferrechte.

OPFERHILFE

Jedes Opfer hat ein Recht auf Unterstützung und Hilfeleistungen, denn kein Betroffener einer Straftat soll auf sich alleine gestellt bleiben. Es gibt unterschiedliche Beratungsstellen, welche sich auf verschiedene Leistungen für die Opferhilfe spezialisieren. Juristische Beratung kann kostenlos in Rechtsberatungsstellen eingeholt werden. Anlaufstelle für psychosoziale Beratung sind unter anderem Kinderschutzzentren, Frauen- aber auch Männerberatungsstellen. Zudem gibt es auch Interventionsstellen und allgemeine Opferschutzeinrichtungen, welche Opfern Schutz und Unterstützung anbieten. Außerdem können sich Opfer von Straftaten rund um die Uhr an den Opfer-Notruf 0800 112 112 wenden, welcher im Auftrag des Justizministeriums vom WEISSEN RING, einer Organisation für Verbrechensopferhilfe, betreut wird. Denn jedes Opfer hat das Recht, gehört zu werden und Unterstützung sowie Schutz zu bekommen.