Internationaler Hurentag – Diskriminierung auch in Österreich immer noch ein Thema

Der Internationale Hurentag, oder International Sex Workers’ Day, findet jährlich am 2. Juni statt. Er soll an die Diskriminierung und Ausbeutung Prostituierter erinnern. Die gibt es leider auch in Österreich.

Der Internationale Hurentag – Beginn der Hurenbewegung

Der Internationale Hurentag begann in Frankreich am 2. Juni 1975. Mehr als 100 Prostituierte besetzten damals  die Kirche Saint-Nizier in Lyon. Der Auslöser war, dass Prostituierte mehr und mehr dazu gezwungen wurden, im Verborgenen zu arbeiten. Daraufhin kam es vermehrt zu Gewalttaten und sogar Morden an Prostituierten. Der Streik bzw. die Besetzung werden als Beginn der Hurenbewegung gesehen.

Diese hat zum Ziel, Prostituierte vor Ausbeutung und Illegalität zu schützen, ihnen aber auch zu sozialer und wirtschaftlicher Gleichberechtigung zu verhelfen. Die ist leider immer noch nicht gegeben, denn gegen Prostituierte wird oft diskriminiert. In Österreich kommt es beispielsweise vor, dass sie von Krankenhäusern abgewiesen werden.

Die Situation Prostituierter in Österreich 

Zum Thema Prostitution gibt es unterschiedlichste Sichtweisen: Manche sehen sie ausnahmslos als sexualisierte Gewalt gegen Frauen, andere als reguläre Arbeit.

In Österreich  hat man sich zum Ziel gesetzt, nachvollziehbare rechtliche Rahmenbedingungen für Prostitution zu schaffen, weil die Verbesserung der Situation für Prostituierte durch ein Verbot (des Kaufs) nicht wahrscheinlich erscheint. 

Ein klarer Umgang mit legaler Prostitution wirkt Diskriminierungen entgegen und unterstützt die Identifizierung von Opfern von Menschenhandel und Gewalt durch Beratung und Kontrollen. Natürlich gibt es neben der legalen Prostitution auch einen illegalen Markt, dessen Größe schwer einzuschätzen ist. Man geht davon aus, dass der illegale Markt in der Stadt größer ist, als auf dem Land und in beiden Fällen kleiner, als der legale Markt.

Das österreichische Prostituiertenschutzgesetz trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Wesentliche Bestandteile sind die Einführung einer Genehmigungspflicht für Bordellbetriebe, einer Anmeldepflicht und einer verpflichtenden Gesundheitsberatung für Prostituierte.

Viele Eckpfeiler des Prostitutionsgesetzes fallen in die Regelungskompetenz des Bundes, beispielsweise die Gültigkeit von Verträgen. Wenn es um den Schutz der (öffentlichen) Sittlichkeit geht, besteht eine Länderkompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung.

Da es zwischen den Bundesländern deutliche Unterschiede gibt und auch der Vollzug bundes- und landesrechtlicher Vorgaben unterschiedlich ausgeführt wird, ist die Lenkung und Kontrolle des Marktes, aber auch das rechtskonforme Verhalten aller Beteiligten herausfordernd. Beispielsweise besteht nicht in allen Bundesländern das gleiche Mindestalter für Prostituierte. Deshalb ist eine harmonisierte Rechtslage eine wichtige Voraussetzung für die Kontrolle des Marktes. 

Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass die Ursache von Prostitution und damit verbundener Ausbeutung oft an einem Mangel an Zukunftsperspektiven und Einkommensalternativen liegt. 90 bis 95 % der registrierten Prostituierte haben einen Migrationshintergrund, weshalb Sprachbarrieren bedacht werden müssen. Sie wechseln auch oft den Arbeitsort, auch zwischen den Bundesländern und werden dann häufig ungenügend über die lokalen Bedingungen aufgeklärt. Insbesondere, weil viele Prostituierte Migranten sind, ist eine Verbesserung der Lage Prostituierter ohne gesamtgesellschaftlichen Wandel schwierig vorstellbar.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Prostitutierten in Lyon am 2. Juni 1975 auf eine komplexe Problematik hingewiesen haben, die bis heute eine Herausforderung darstellt und zu großem Leid führt.

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