Arbeiten im Gefängnis: Ausbeutung hinter Gittern?

Der österreichische Strafvollzug verfolgt das oberste Ziel, Straftäter:innen auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten und ihre Chancen auf eine gelungene Reintegration in die Gesellschaft zu erhöhen. Die Arbeit im Gefängnis gilt dabei als zentrales Element: Sie soll nicht nur Struktur in den Haftalltag bringen, sondern den Insass:innen Fähigkeiten vermitteln und ein Gefühl von Normalität schaffen. Doch dient die Gefängnisarbeit tatsächlich den Gefangenen, oder handelt es sich hierbei lediglich um Ausbeutung durch Vater Staat? 

Viele Menschen stellen sich den Alltag hinter Gittern so vor: endloses Herumsitzen in der Zelle und nichts tun außer zu warten, bis die Strafe endlich abgesessen ist. Doch die Realität sieht anders aus. Denn in Österreich ist jede bzw. jeder arbeitsfähige Strafgefangene dazu verpflichtet, zu arbeiten (§ 44 Strafvollzugsgesetz) – unabhängig davon, ob er oder sie das möchte oder nicht. 

Im Durchschnitt gehen rund 6.000 Gefangene täglich einer Arbeit nach. Dafür stehen ihnen in den österreichischen Justizanstalten zahlreiche Werkstätten und Betriebe in rund 50 verschiedenen Sparten zur Verfügung – von Kfz-Werkstätten über Schlossereien bis hin zu Druckereien oder Wäschereien. Darüber hinaus übernehmen Insass:innen auch Arbeiten für die Instandhaltung der Anstalten selbst. Zum Alltag gehören beispielsweise Putzarbeiten in den Gängen, das Waschen von Wäsche, die Mithilfe in der Küche sowie die Pflege der Außenanlagen.

Mittlerweile gibt es sogar einen sogenannten „Jailshop“, eine Online-Verkaufsplattform, die handgefertigte Produkte aus den Werkstätten und Betrieben von sieben österreichischen Justizanstalten anbietet, darunter Garsten, Sonnenberg, Wien-Simmering, Salzburg, Klagenfurt, Graz-Karlau und Suben. 

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit des Freigangs: Einige Gefangene dürfen dabei tagsüber die Justizanstalt verlassen, um in externen Betrieben zu arbeiten, und kehren erst nach Arbeitsende zurück. Dies wird, wie bereits erwähnt, als besonders wichtige Maßnahme zur Resozialisierung gesehen. 

Wo liegt also das Problem? 

Natürlich bedeutet die Arbeit für viele Häftlinge einen geregelten Tagesablauf und die Möglichkeit, für einige Stunden dem Gefängnisalltag zu entfliehen. Zudem bekommen die Inhaftierten für die erbrachte Arbeitsleistung einen Lohn. Dieser liegt jedoch weit unter dem, was draußen üblich ist. Pro Stunde bekommen sie (Stand 2020):

  • für leichte Hilfsarbeiten: 6,42 €
  • für schwere Hilfsarbeiten: 7,23 €
  • für handwerksgemäße Arbeiten: 8,08 €
  • für Facharbeiten: 8,82 €
  • für Arbeiten eines Vorarbeiters: 9,63 €

Zudem dürfen die Gefangenen über ihr Einkommen nicht frei verfügen: Ein Großteil ihres verdienten Geldes – ganze 75 % des Lohns – fließt automatisch zurück an die Justizanstalten, um die Kosten des Strafvollzugs mitzufinanzieren. Denn nach § 32 StVG haben Verurteilte grundsätzlich einen Beitrag zu den Kosten des Strafvollzugs zu leisten. Ein weiterer Teil ihres Lohnes wird „zwangsangespart“, damit die Inhaftierten nach ihrer Entlassung zumindest ein kleines Startkapital haben. Der Rest – also nur ein Bruchteil der erarbeiteten Summe – bleibt zur freien Verfügung und wird meist für kleine Extras wie Zigaretten, Kaffee oder Hygieneartikel ausgegeben. 

Hinzu kommt, dass die Gefangenen trotz ihrer täglichen Arbeit weder kranken-, unfall- noch pensionsversichert sind. Eine private Pensionsversicherung ist zwar prinzipiell möglich, diese können sich die wirtschaftlich Schwächsten, die im Gefängnis landen, jedoch meist nicht leisten. Dadurch wird ihnen auch die Zeit, die sie in der Haft mit dem Arbeiten verbringen, nicht als Beitragszeit für einen Pensionsanspruch angerechnet. Sie leisten also produktive Arbeit, die dem Staat und auch der Wirtschaft zugutekommt, ohne dabei die grundlegenden Rechte von Arbeitnehmer:innen genießen zu dürfen. Das macht sich dann vor allem im Alter bemerkbar, denn die Altersarmut scheint vorprogrammiert.

„Selbst schuld, wenn man im Gefängnis landet“, sagen viele. Aber wenn Resozialisierung bzw. Reintegration die wichtigsten Ziele des Strafvollzugs sind, muss sich hierzulande diesbezüglich dringend etwas ändern. Denn Armut aufgrund eines Haftaufenthaltes ist nicht gerade die beste Voraussetzung, um straffrei zu bleiben. 

„Strafvollzug an sich ist ja schon ein Randthema, und Gefangenenarbeit erst recht”, sagt der Politiker Albert Steinhauser im Gespräch mit dem österreichischen Magazin DATUM. Er ergänzt: „Das Problem ist, dass am Ende der Steuerzahler draufzahlen muss, wenn Gefangene mehr verdienen, geschweige denn eine Pensionsversicherung bekommen sollen.” Weil solche Themen kaum Wähler:innenstimmen bringen, ändert sich nur wenig.

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