Menschenhandel bleibt eine der gravierendsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit. Österreich ist davon nicht ausgenommen. Die jüngsten Entwicklungen und Statistiken zeigen: Trotz fortlaufender Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Der Lagebericht des Bundeskriminalamts Österreichs 2023 verzeichnete 122 Opfer von Menschenhandel, davon 94 weiblich, und auffallend viele minderjährige Betroffene. Insgesamt 41 Kinder und Jugendliche. Diese Zahlen zeigen, dass es im Bereich Menschenhandel noch einiges an Änderungen bedarf. Deshalb stellt sich die Frage, wie sind die Zukunftsaussichten des Menschenhandels in Österreich und welche Perspektiven gibt es?

GRETA Bericht
Der aktuelle GRETA-Bericht, ausgeschrieben Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings, des Europarats hebt zwar Österreichs Engagement zur Bekämpfung des Menschenhandels hervor, dennoch sind diese Maßnahmen nicht genug. Obwohl aufenthaltsberechtigte Opfer in Österreich arbeitsberechtigt sind, bestehen weiterhin Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Außerdem bekamen von 178 untersuchten Fällen lediglich 27 Opfer eine Entschädigung. Auch die Opferidentifikation durch Behörden lässt oft zu wünschen übrig. Besonders prekär ist es, das Fehlen ausreichender Ressourcen für NGOs, die eine entscheidende Rolle in der Betreuung und Begleitung der Opfer spielen.
Schutz durch Struktur: Die Rolle von NGOs
NGOs sind essenzielle Stützen im österreichischen Schutzsystem für Betroffene von Menschenhandel. Sie bieten psychosoziale Betreuung, sichere Unterkünfte und Hilfe beim Zugang zu Bildung und Arbeit. Doch ihre Arbeit leidet unter chronischer Unterfinanzierung und fehlender institutioneller Einbindung. Der GRETA-Bericht fordert daher, NGOs stärker in offizielle Verfahren einzubeziehen und ihre Finanzierung zu sichern. Ein möglicher Weg ist rechtlich verankerte Kooperationsverpflichtungen zwischen Staat und Zivilgesellschaft, begleitet von standardisierten Leitlinien für Opferschutz und Betreuung.
Die Reform der EU-Richtlinie als Zukunftsperspektive
Die geplante Reform der EU-Menschenhandelsrichtlinie zielt darauf ab, die Rechte der Opfer zu stärken, Täter konsequenter zu verfolgen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Zentrale Punkte der Reform sind unter anderem der Ausbau von Unterstützungsleistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus der Opfer sowie die Strafverfolgung auch bei Online-Vermittlung. Österreich ist hier in der Pflicht, die neuen Standards rasch und umfassend in nationales Recht umzusetzen, vor allem, um bestehende Schutzlücken zu schließen und neue zu vermeiden.
Global Chain
Ein Beispiel für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen den Menschenhandel ist das Projekt Global Chain. Die im Juni 2024 durchgeführte Polizeioperation diente zur Bekämpfung des Menschenhandels. Unter österreichischer Koordination beteiligten sich 40 Länder an dieser Aktion, bei der weltweit 219 Verdächtige festgenommen und 1.374 potenzielle Opfer identifiziert wurden. Allein in Österreich waren 235 Beamt*innen im Einsatz, die 21 Opfer retteten und mehrere Ermittlungsverfahren einleiteten. Die Operation konzentrierte sich auf die Bekämpfung sexueller Ausbeutung und organisierter Bettelei. Global Chain zeigt, wie wichtig internationale Netzwerke, Frühwarnsysteme und gemeinsame Einsatzstrategien sind, um Menschenhandel wirksam zu bekämpfen. Doch gleichzeitig macht die Aktion deutlich, dass Repression allein nicht genügt. Diese muss mit präventiven Maßnahmen und nachhaltigem Opferschutz einhergehen, um langfristig Wirkung zu entfalten.

Integration als Lösungsansatz
Ein weiterer guter Ansatz als Schutz vor Menschenhandel ist die Integration. Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, psychosozialer Betreuung und Sprachkursen sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Opfer nicht erneut oder gar nicht erst in die Abhängigkeit geraten. Einige NGOs, wie unser Verein Hope for the Future, setzen sich genau für das ein, dass Betroffene wieder Fuß fassen können. Trotzdem kann Österreich hier noch einige Programme ausbauen, um langfristige Perspektiven zu schaffen. Entkriminalisierung der Betroffenen im Aufenthaltsrecht wäre ein zentraler Schritt, um ihnen eine echte Chance zu geben.
Fazit
Die aktuellen Zahlen und Berichte zeigen, dass trotz vorhandener Maßnahmen und internationaler Kooperation noch viele Lücken im Schutzsystem bestehen. Besonders die mangelnde Opferidentifikation, unzureichende Entschädigung und fehlende Unterstützung für NGOs verdeutlichen den Reformbedarf. Hoffnung geben Initiativen wie die Polizeioperation Global Chain, die geplante EU-Richtlinienreform und das Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen. Doch Repression allein reicht nicht. Es braucht präventive Strukturen, nachhaltigen Opferschutz und echte Integrationsangebote. Österreich steht in der Verantwortung, Worte in wirksame Taten zu verwandeln – für ein System, das nicht nur rettet, sondern auch heilt und stärkt.
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