Heiratsschwindler suchen gezielt nach alleinstehenden Frauen und Männern. Sie überschütten diese mit Komplimenten und sorgen für weiteren Kontakt. Die Betroffenen sehnen sich nach Zuneigung, Aufmerksamkeit und Liebe, sie lassen sich von den Versprechungen der TäterInnen blenden und erst nach der Hochzeit, oder nach dem Erreichen ihrer Ziele, zeigen die TäterInnen ihr wahres Gesicht.
Den Wunsch einer erfüllenden Partnerschaft zu erfüllen, ist für viele Menschen etwas ganz Wichtiges.

Oft hat dies jedoch noch nicht funktioniert und manche haben die Hoffnung bereits aufgegeben. Ein entspannender oder aufregender Urlaub soll Ablenkung verschaffen. Dann lernen sie den/die nette/n Animateur/in oder SurflehrerIn kennen und verlieben sich. Oder ein Profil auf den beliebten Datingplattformen Tinder und Co. führt zu einem Treffen und zu einer vermeintlich schönen Beziehung. Bei den Datingprofilen ist es leider oft der Fall, dass diese Person gar nicht real ist, Fotos und Informationen sind gefälscht und auch wenn es nie zu einem Treffen gekommen ist, schaffen es die TäterInnen die Opfer finanziell zu ruinieren.
Haben die Täter ihr Ziel erreicht – Geld und/oder Visum – hören die Komplimente, Liebeserklärungen und die Aufmerksamkeit auf. Sie möchten zurück in ihr Land, brechen den Kontakt ab oder verlangen eine Trennung. Der Verlust einer Beziehung ist bereits unter normalen Umständen schwer, wird man zusätzlich noch getäuscht sowie finanziell und emotional ausgenutzt, kann das sehr traumatisch sein.
Wird man durch die Gesetze geschützt?

Leider ist nicht alles strafbar, dass Schaden zufügt. Kommt es während der Täuschung zu einer Ehe können sich die Betroffenen scheiden lassen. Es gibt gewisse Folgen für die TäterInnen, nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich. Kann die Täuschung nachgewiesen werden und wäre die Hochzeit so nicht zustande gekommen, kann die Heirat aufgehoben werden. Gründe für eine Aufhebung können sein: Eine schwere Krankheit (z.B. HIV), eine kriminelle Vergangenheit oder wenn nur für eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis geheiratet wurde. Keine Gründe für eine Aufhebung der Ehe sind: Täuschung über Alter, Vermögen und Jungfräulichkeit.
Auch wenn die Täuschung (noch) nicht zu einer Eheschließung geführt hat, ist es ratsam die Polizei zu kontaktieren und mögliche Strafbarkeit untersuchen zu lassen.
Wie kann man sich schützen?
Da die Methoden der TäterInnen immer ausgefallener werden, wird es schwerer diese zu erkennen und zu vermeiden. Dennoch kann man auf gewisse Dinge achten und Vorkehrungen treffen.
Wichtig ist genau zuzuhören, so kann man mögliche Lücken in der Geschichte und auffällige Informationen erkennen, die später hilfreich sein können. Wird man von der Person mit Komplimenten und Liebesbekundungen überschüttet, wird schnell von Liebe und Heirat gesprochen oder tritt plötzlich ein Schicksalsschlag auf, der finanzielle Unterstützung benötigt, können dies ernstzunehmende Warnsignale sein. Ist die Person nicht zu einem Telefonat, Videochat oder Treffen bereit, kann dies ebenfalls ein Zeichen sein. Nun ist Vorsicht geboten. Wichtig ist, sich selbst zu schützen, keine wichtigen persönlichen Daten weiterzugeben und keine hohen Summen zu bezahlen, auch wenn die TäterInnen damit drohen die Beziehung zu beenden.
Warnsignale
- Love-bombing: Die Person überschüttet einen mit Komplimenten und spricht sehr schnell von Liebe und Heirat.
- Die Erzählungen der Person weisen Lücken oder Ungereimtheiten auf.
- Ein Treffen, Videochat oder Telefonat sind nicht möglich.
- Die Person möchte nach der Heirat in das Land der Betroffenen ziehen oder verlangt einen Umzug in ihr Heimatland.
- Ein plötzlicher Schicksalsschlag verlangt eine hohe Summe, ein Haus soll gebaut werden oder kleine Beträge, die sich langsam steigern werden verlangt.
- Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen die TäterInnen mit der Beendigung der Beziehung oder mit der Veröffentlichung von Nacktfotos etc.
- Freunde und Familie warnen vor einer Beziehung oder sind beunruhigt.
- Die eigene Intuition warnt vor einem möglichen Betrug – unser Bauchgefühl hat öfter Recht als man denkt.
- Nach der Hochzeit sind die TäterInnen verändert.
Wichtig ist, sich helfen zu lassen, auch wenn Scham eine Rolle spielt. Es kann jedem/jeder passieren und jeder Mensch hat ein Recht auf Hilfe und Beistand.
In Österreich gibt es Beratungsstellen, an die sich Opfer von Heiratsschwindlern wenden können.
Frauen und Mädchen können hier eine passende Beratungsstelle finden.
Opfer einer Straftat können sich an die Hotline des Weissen Ringes wenden
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