Babys zum Kauf: Der Boom der Leihmutterschaft

Viele Paare haben den Wunsch eines eigenen Kindes. Doch leider funktioniert es bei manchen Pärchen nicht auf natürlichem Wege. Einige entscheiden sich für eine künstliche Befruchtung, andere für eine Adoption. In vielen Ländern können sich Paare mit Kinderwunsch auch für den Weg der Leihmutterschaft entscheiden. Das Thema Leihmutterschaft ist und bleibt weiterhin sehr umstritten.

Unter einer Leihmutter versteht man eine Frau, welche ihren Körper gegen Bezahlung zur Verfügung stellt, um ein Baby auszutragen. Es gibt verschiedene Arten der Leihmutterschaft. Je nach Situation gibt es Aspekte wie „unecht/echt“, „voll/partiell“ oder „genetisch/austragend“. Zum Beispiel ist bei einer genetischen Leihmutterschaft die austragende Frau mit dem Kind genetisch verwandt, das heißt, es wird ihre eigene Eizelle verwendet. Im Gegensatz zu einer austragenden Leihmutterschaft, hier wird eine fremde Eizelle eingesetzt. Es gibt auch eine altruistische Form, in welcher sich ein Familienmitglied oder eine Freundin aus Hilfsbereitschaft dazu entscheidet, ohne finanzielle Gegenleistung das Kind auszutragen. 

Der erste offiziell bekanntgewordene Fall einer kommerziellen Leihmutterschaft ereignete sich 1985 in England. Die Engländerin Kim Cotton hatte sich für ein kinderloses Paar künstlich befruchten lassen. Das Pärchen blieb gegenüber Cotton anonym und zahlten ihr 12.000 Euro für die Befruchtung, Schwangerschaft und Geburt. Dieser Fall führte zu weltweiten Diskussionen rund um ethische Bedenken und gesetzliche Richtlinien. Die Leihmutterschaft ist in Österreich verboten. Gründe dafür sind unter anderem die ethischen Bedenken und auch die Gesetzeslage, welche besagt, dass die Mutter eines Kindes die Frau ist, welche das Kind geboren hat. Die ethischen Bedenken rühren daher, dass die Frau ihren Körper verkauft, das Kind als bestellte Ware angesehen werden kann und diese Praktik häufig mit der Ausbeutung von Frauen einhergeht. Jedoch kann man das Verbot leicht umgehen, indem man eine Leihmutter im Ausland in Anspruch nimmt.

Näher auf den Aspekt des Kindes eingehend, kann eine Leihmutterschaft als „Bestellung“ des Kindes gesehen werden. Denn die Entscheidung zu einer Leihmutter und einer künstlichen Befruchtung wird getroffen, bevor die ganze Praktik überhaupt beginnt. Im Gegensatz zu einer Adoption, wo die Schwangerschaft bereits besteht zum Zeitpunkt der Entscheidung. In Ländern, in denen die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt ist, ist der Zugang zu dieser meist nur bestimmten demographischen Bevölkerungsgruppen gewährt. Eine Leihmutterschaft kostet im Normalfall von einem mittleren fünf-stelligen Betrag zu weit über 100.000 Euro – zur Verfügung steht dieses Geld nur wenigen Paaren. 

Der Aspekt der Ausbeutung und Diskriminierung der Frauen kommt häufig im Zusammenhang mit Menschenhandel. Immer mehr Artikel berichten über schlechte Bedingungen in Fruchtbarkeitskliniken. Erst letzten Jahres berichtete der ORF online und die ZEIT ONLINE über die Schließung einer Kinderwunschklinik auf Kreta. In Griechenland ist die altruistische Leihmutterschaft mit Aufwandsentschädigung erlaubt. Auch seit 2014 ist es in Griechenland Ausländerinnen ohne griechischen Wohnsitz erlaubt, ein Kind per Leihmutter austragen zu lassen. Die Klinik nützte diese Gesetzeslage zu ihrem Vorteil aus. Es wurden insgesamt 182 Fälle dokumentiert, in welchen Frauen aus Moldawien, der Ukraine, Georgien, Rumänien und Bulgarien nach Kreta gebracht wurden, um als Leihmütter und Eizellenspenderinnen ausgebeutet zu werden. Zusätzlich seien Adoptionspapiere und medizinische Akten gefälscht worden und in mehr als 400 Fällen soll eine In-Vitro-Fertilisation vorgetäuscht worden sein. Der Direktor und Gründer der Klinik soll ein internationales Netzwerk an Zuhälterinnen aufgebaut haben, um „schutzbedürftige“ Frauen unter falschen Versprechungen nach Griechenland zu bringen. Das Austragen eines Kindes soll zwischen 70.000 bis 100.000 Euro gekostet haben, wobei die Leihmutter nur 300 bis 600 Euro pro Monat erhielt. Im August letzten Jahres hat die Polizei die Missstände aufdecken und den Direktor und acht weitere Mitarbeiter*innen festnehmen können.

Kim Kardashian, Khloe Kardashian, Paris Hilton, Naomi Campbell, Cameron Diaz, Robbie Williams, Cristiano Ronaldo und noch viele weitere bekannte Namen entschieden sich eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen. Die Gründe dahinter werden meistens nicht mitgeteilt. Dass aber viele Stars sich für diesen Weg entscheiden, resultiert in einer Glamourisierung der Leihmutterschaft. Öffentlich gemacht, wird meistens nur, wie sehr ein Segen es sei, dass es Leihmütter gebe und auch dass es die einzige Möglichkeit ist, ein genetisch verwandtes Baby zu bekommen.

Man weiß aber nicht, welche Bedingungen im Hintergrund ablaufen. Was steht im Vertrag? Ist diese Leihmutterschaft offiziell oder inoffiziell? Durften die Eltern das Geschlecht entscheiden? Wurden Entscheidungen laut der bestehenden DNA getroffen, um unerwünschte biologische Eigenschaften vorzuenthalten? Was passiert, wenn es eine ungewollte Mehrlingsschwangerschaft ist? Wer bestimmt, wenn eine Abtreibung erwünscht ist? Wie viel Mitspracherecht hat die Leihmutter? Wird die Leihmutter auch bezahlt, wenn es zu einer Fehlgeburt kommt? Auch viele dieser Fragen fallen unter den Aspekt der Ethik – diese schließen den Kreis wieder zu den bedenklichen Aspekten dieser Praktik. Auch zeigt sich hier wieder, dass nur bestimmte demographischen Gruppen, den Zugang zu einer Leihmutter hat, denn wohlhabende Stars können die hohen Geldbeträge leicht bezahlen. In Amerika gibt es kein landesweites einheitliches Leihmutterschaftsgesetz – es ist von Bundestaat zu Bundestaat verschieden.

Weitere Regionen, in denen die Leihmutterschaft boomt, sind Thailand, Indien, Kolumbien, die Ukraine und Lateinamerika.  Schätzungen zufolge soll bis 2032 die Industrie der Leihmutterschaft circa 129 Milliarden US-Dollar erreichen. 

Im Oktober 2023 einigte sich das Europäische Parlament darauf, dass nun auch Zwangsheirat, illegale Adoption und Leihmutterschaft zur reproduktiven Ausbeutung als Menschenhandel zählen. Wichtig hier anzumerken ist, dass im Gesetzestext nicht Leihmutterschaft an sich nicht unter Menschenhandel fällt, sondern die erzwungene Leihmutterschaft. Also wenn eine Frau, dazu gezwungen wird, ein Kind für ein anderes Paar auszutragen und somit reproduktiv ausgebeutet wird. Somit soll sichergestellt werden, dass Mitgliedsstaaten gegen möglichst viele Formen der Ausbeutung vorgehen können. Zusätzlich soll auch ein erhöhtes Mindest-Strafmaß für Menschenhändler in Kraft treten.

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